Kontakt

Bürgermeisteramt Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
Tel. 07643 / 9107 - 0
Fax 07643 / 9107 - 99
gemeinde@rheinhausen.de

Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr

Beschlüsse vom 13.03.2019








Aus dem Gemeinderat
 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.03.2019 folgende Beschlüsse gefasst:
 
1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplans „Bürgerzentrum“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

2.    Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Bürgerzentrum – 3. Änderung“ und beschließt die Durchführung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
 
3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die zurückgegebenen Pachtflächen neu zu verpachten. Zunächst sind diejenigen Vollerwerbs­landwirte, die in Rheinhausen ihren Betriebshof haben, im Umfang der ihnen infolge der o.g. Baumaßnahmen verloren gegangenen Bewirtschaftungsflächen zu bedienen. Zu berück­sichtigen sind auch diejenigen Flächen, die absehbar in den kommenden Jahren zur Bebauung anstehen und für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung wegfallen werden (Erweiterung Gewerbegebiet Elzwiesen und Spöttfeld Erweiterung). Die weiteren Flächen sind an die Vollerwerbslandwirte, die in Rheinhausen ihren Betriebshof haben, zu in etwa gleichen Teilen zu vergeben.