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Bürgerbüro Rheinhausen

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Beschlüsse vom 14.11.2018









Aus dem Gemeinderat
 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.11.2018 folgende Beschlüsse gefasst:
 
1. Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung zum Baugebiet Spöttfeld im allgemeinen sowie der Pflasterung im Geh- und Fahrbereich in der Farbgebung Antik Koloss (wie im Alemannen- und Römerweg) zu. Der vorgesehene Quartiersplatz wird mit zusätzlichen Parkplätzen und einem Aufenthaltsbereich mit Bänken ausgestaltet.
 
2. Das Ingenieurbüro Zink wird aufgefordert, eine Alternativplanung mit wirtschaftlich vertretbaren Kosten für den Anschluss der Abwasserbeseitigung Rheinhausen an die Verbandskläranlage des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht zu erarbeiten.
 
3. Der Dachaufbau der Grundschule Rheinhausen erfolgt als Schaumglasdach (FOAM-Glas). Den Mehrkosten von 243.990 EUR wird zugestimmt.
 
4. Die Gemeinde Rheinhausen fordert einen menschenwürdigen Ausbau des Rückhalteraums Wyhl/Weisweil. Die vom Vorhabensträger geplanten künstlichen, sogenannten ökologischen Flutungen werden abgelehnt. Stattdessen soll eine Schlutenlösung mit 60 cbm/s Abfluss kombiniert mit waldwirtschaftlichen Maßnahmen umgesetzt werden. 
 
5. Der Beschluss des Gemeinderates Rheinhausen vom 01.08.2018 wird nicht aufrecht erhalten. Der Gemeinderat nimmt die geplanten Maßnahmen zum Rückbau der ehemaligen Verbin­dungsstraße K 5351 Rheinhausen-Ringsheim  zur Kenntnis und stimmt der Maßnahme auf Gemarkung Niederhausen zu. Sämtliche Kosten der Maßnahme einschließlich der späteren Unterhaltung der Bauanlage auf der Gemarkung Niederhausen der Gemeinde Rheinhausen sind vom Vorhabentsräger, dem Wasserversorgungsverband Südliche Ortenau, zu tragen.
 
6. Die Gemeinde Rheinhausen schreibt einen Gasliefervertrag für sämtliche kommunalen Gebäude (Bürgerhaus, Bauhof/Feuerwehr, Rheinmatthalle, Flüchtlingsunterkunft) für eine Gesamtlaufzeit von zwei Jahren aus. Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem wirtschaftlich günstigsten Bieter einen entsprechenden Gasliefervertrag zu schließen. 
 
7. Der Gemeinderat beschließt die Annahme des in der Liste verzeichneten Spendenangebotes lfd. Nr. 9.
 
8. Der Gemeinderat erteilt zu vier Bauanträgen sein Einvernehmen.