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Bürgerbüro Rheinhausen

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Beschlüsse vom 01.08.2018








Aus dem Gemeinderat
 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 01.08.2018 folgende Beschlüsse gefasst:
 
1. Bebauungsplan Spöttfeld
a) Der Gemeinderat stimmt dem anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag für den natur­schutz­fachlichen Ausgleich zu.
b) Der Gemeinderat beschließt die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 Bau­gesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Spöttfeld“ eingegangenen Stellung­nahmen entsprechend den Beschlussempfehlungen abzuwägen.
c) Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Spöttfeld“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als jeweils selbstständige Satzungen.
d) Die Gemeinde Rheinhausen beantragt beim GVV Kenzingen-Herbolzheim die 1. Änderung des Flächennutzungsplans, welche zum Gegenstand haben soll, bisherige Grünflächen als Landwirtschaftliche Flächen darzustellen. Hiermit soll die Grundlage dafür geschaffen werden, den Bebauungsplan „Spöttfeld“ aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln.
 
2. Die Gemeinde Rheinhausen beantragt, dass die zuständige Untere Straßenverkehrs-behörde gem. § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO streckenbezogene Geschwindigkeits­beschränkungen von 30 km/h entsprechend den behandelten Übersichtsplänen im Bereich des Kindergartens, der Grund- und Realschule St. Dominikus (Hauptstraße 27), des Generationenhauses St. Josef (Im Bürgerzentrum 1) in der angrenzenden Wislaer Straße, der Schulturnhalle Rheinmatthalle (Hauptstraße 98a) und der Kleinkindbetreuung Rotkäppchen (Hauptstraße 160) anordnet. Anordnung und Umsetzung der streckenbezogenen Geschwindigkeits­beschränkungen sollten nach Möglichkeit mit Beginn des neuen Kindergarten- und Schuljahres Anfang September 2018 abgeschlossen sein. 
3.
a) Der Gemeinderat erkennt die vorliegende Schlussrechnung des Generalunternehmers Huber über die Errichtung der Flüchtlingsunterkunft Hauptstraße 98 in Höhe von 910.598,51 EUR an. Aufgrund des Verzugs des Generalunternehmers bei der Fertigstellung des Gebäudes erfolgen keine weiteren über die bereits geleisteten Abschlagszahlungen hinausgehenden Zahlungen.
b) Die Gemeinde Rheinhausen und der Landkreis Emmendingen beenden den Vertrag nach dem Herbolzheimer Modell über die von der Gemeinde Rheinhausen errichtete Flüchtlings­unterkunft, Hauptstraße 98. Der Landkreis Emmendingen verpflichtet sich im Gegenzug gegenüber der Gemeinde Rheinhausen, einen entstehenden Abmangel auf Anforderung und gegen Nachweis halbjährlich auszugleichen, sofern die Finanzierung des Objekts nicht durch die Erträge aus der Vermietung gedeckt werden können. Hierzu schließt die Gemeinde Rheinhausen mit dem Landkreis Emmendingen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung bzw. einen entsprechenden Vertrag.
c) Die Gemeinde Rheinhausen belegt das Gebäude Hauptstraße 98 mit Flüchtlingen, die ihr vom Landkreis Emmendingen zur Anschlussunterbringung zugewiesen werden. Daneben können auch Obdachlose untergebracht werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Wohnungen bezugsfertig zu möblieren. Der Mietpreis wird mit 8,50 EUR/qm Wohnfläche festgesetzt.
 
4. Die Gemeinde Rheinhausen unterstützt den Herbolzheimer Tafel e.V. zur Rückzahlung des zur Finanzierung des Neubaus der Tafel in Herbolzheim aufzunehmenden Darlehens für eine Dauer von 20 Jahren mit jährlich 500 EUR, längstens jedoch bis zur Volltilgung des Darlehens.
 
5. Die Gemeinde Rheinhausen lehnt die Ausführungsvorschläge zum Rückbau der ehemaligen Verbindungsstraße K 5351 Rheinhausen-Ringsheim ab. Das Aufbringen der breiteren Frässtreifen mit Querrillen wie auch das Aufbringen von Markierungskappen und – tellern wird als ungeeignet abgelehnt. Stattdessen soll die Straße halbseitig entfernt werden. In diesem Abschnitt sollen Bäume gepflanzt werden. Das Einbringen der wassergebundenen Decke oder eine Schotterung der Flächen wird abgelehnt.
 
6. Der beschränkten Ausschreibung der beschriebenen Planungs- und Beratungsleistungen für den Breitbandausbau wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei Einhaltung der Förderhöchstgrenze von 50.000 EUR die Planungs- und Beratungsleistungen an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.
 
7. Der Vertreter der Gemeinde Rheinhausen in der Gesellschafterversammlung der Café de la Vida gGmbH wird angewiesen, das Stimmrecht der Gemeinde wie folgt auszuüben:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird wie vorliegend festgestellt. Der Gewinn respektive der Verlust wird vorgetragen.
b) Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.
c) Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird wie vorliegend festgestellt. Der Gewinn respektive der Verlust wird vorgetragen.
d) Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.
 
8. Der Gemeinderat erteilt zu 3 Bauanträgen sein Einvernehmen; 1 Einvernehmen wurde versagt.