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Bürgermeisteramt Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
Tel. 07643 / 9107 - 0
Fax 07643 / 9107 - 99
gemeinde@rheinhausen.de

Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr

Beschlüsse vom 17.01.2017

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.06.2016 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung einer Über­nachtungsteuer in der Gemeinde Rheinhausen (Übernachtungsteuersatzung).
 
2. Die Gemeinde Rheinhausen schließt die Rheinmatthalle und die Flüchtlingsunterkunft Hauptstraße 98 an das Erdgasnetz an. Um keinen Zuschuss an die badenova AG für den Ausbau des Erdgasnetzes bis zur Hauptstraße 98 leisten zu müssen, gewährt die Gemeinde Rheinhausen den ersten zwölf Grundstückseigentümern entlang der Ausbaustrecke, die ihre Grundstücke an das Erdgasnetz anschließen, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500 EUR je Hausanschluss.
 
3. Die Wärmeerzeugung im Gebäude Hauptstraße 98 erfolgt durch Erdgas. Die Mehrkosten für die Einrichtung der Erdgasheizung werden von der Gemeinde Rheinhausen getragen.
 
4. Die Gemeinde Rheinhausen beschließt die Anschaffung von zwei Urnenstelen, eines Brunnens sowie Wandelementen für den hinteren Eingang. Über Form und Farbe wird nochmals in der nächsten Gemeinderatssitzung beraten und beschlossen.
 
5. Die Gemeinde Rheinhausen schreibt einen Stromliefervertrag für sämtliche kommunalen Gebäude und Liegenschaften inklusive Straßenbeleuchtung für eine Gesamtlaufzeit von drei Jahren aus. Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem wirtschaftlich günstigsten Bieter einen entsprechenden Stromliefervertrag zu schließen.
 
6. Die Gemeinde Rheinhausen stimmt der Auflösung des Zweckverbandes Schulverband Werkrealschule Kenzingen-Rheinhausen-Weisweil zum 31.12.2016 zu.
Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Umsetzung dieses Beschlusses das Stimmrecht der Gemeinde Rheinhausen in der Verbandsversammlung des Zweck­verbandes ent­sprechend auszuüben.
 
7. Der Gemeinderat beschließt die Annahme von zwei Spendenangeboten.

8. Der Gemeinderat erteilt zu vier Bauanträgen sein Einvernehmen.