Kontakt

Bürgermeisteramt Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
Tel. 07643 / 9107 - 0
Fax 07643 / 9107 - 99
gemeinde@rheinhausen.de

Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

502 Bauleitplanung, Denkmalschutz

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung bildet den Rahmen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Landkreis. Sie steuert die Nutzung von Flächen, schafft Planungs- und Rechtssicherheit und bringt die Belange von Wohnen, Wirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität, Landwirtschaft sowie Kultur- und Landschaftspflege in Einklang. Das Landratsamt begleitet die Gemeinden bei der Aufstellung, Änderung und Fortschreibung der Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, wirkt als Träger öffentlicher Belange mit und koordiniert die Beteiligung der Fachstellen.


Denkmalschutz

Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises ist Ihre Ansprechpartnerin rund um den Schutz, die Pflege und die Erhaltung von Kulturdenkmalen. Wir beraten Eigentümerinnen und Eigentümer, Planende sowie Interessierte zu allen Fragen des baulichen, künstlerischen und archäologischen Denkmalschutzes. Unser Ziel ist es, die historische Bausubstanz und das kulturelle Erbe des Landkreises zu bewahren und zugleich eine verantwortungsvolle Nutzung und Weiterentwicklung zu ermöglichen.

Unsere Aufgaben im Überblick:

  • Beratung: Frühzeitige fachliche Beratung zu geplanten Maßnahmen an Kulturdenkmalen und in deren Umgebung.
  • Genehmigungen: Prüfung und Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung für Änderungen, Instandsetzungen, Modernisierungen oder Abbrüche an Kulturdenkmalen sowie für Eingriffe in Bodendenkmale.
  • Begleitung von Maßnahmen: Abstimmung von denkmalgerechten Lösungen mit Eigentümerinnen/Eigentümern, Architekten und Fachbehörden
  • Schutz und Pflege: Mitwirkung bei der Erfassung und Bewertung von Kulturdenkmalen, Beratung zu Erhaltungs- und Pflegekonzepten.
  • Förderung und Steuern: Hinweise zu Fördermöglichkeiten sowie Bescheinigungen nach § 7i/7 h/10f EStG (steuerliche Begünstigung denkmalpflegerischer Maßnahmen).
  • Ordnungsrecht: Überwachung der Einhaltung denkmalschutzrechtlicher Bestimmungen und Ahndung unzulässiger Eingriffe.

Hausanschrift

Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Persönlicher Kontakt

Frau Carmen Imhof

Fachbereichsleiterin Bauleitplanung, Denkmalschutz

Telefon (0 76 41) 4 51-50 21
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau M. Boss
Telefon (0 76 41) 4 51-50 32
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
  • Verfahrensbeteiligung bei Bauleitplänen und sonstigen planungs- und baurechtlichen Satzungen
  • Anhörungsverfahren und Gesamtstellungnahmen für TÖB des Landratsamtes Stellungnahmen zur
  • Bauleitplanung
  • Sekretariat Bauleitplanung, Denkmalschutz und Baurechtsbehörde
  • Verwaltungstechnische Betreuung von Projekten und Programmen der landschaftsbezogenen
  • Regionalentwicklung
  • Dokumentation der Bauleitplanverfahren
Herr T. Korneli
Telefon (0 76 41) 4 51-50 19
Fax (0 76 41) 4 51-50 59
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
  • Sachbearbeitung und Entscheidung bei ungenehmigten Bauvorhaben im Außenbereich
  • Ordnungswidrigkeiten Widersprüche, Rechtsmittelverfahren, Petitionen, Öffentlich-rechtliche Verträge 
  • Mitwirkung bei Abgeschlossenheitsbescheinigungen 
  • Registratur und Aktenrecherche / Akteneinsicht
Herr J. Hemmerling
Telefon (0 76 41) 4 51-50 11
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
  • Bau- und Naturschutzkontrolleur. Baurechtliche Zuständigkeit: Kreisgebiet (ausgenommen große Kreisstädte Emmendingen und Waldkirch einschl. vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft). Naturschutzrechtliche Zuständigkeit: gesamtes Kreisgebiet  
  • Bauregistratur
  • Bauabnahmen
  • Abnahmen naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen
  • Mitwirkung Vertragskontrollen (INVEKOS, Cross Compliance)
Herr A. Neuschütz
Telefon (0 76 41) 4 51-50 14
Fax (0 76 41) 4 51-50 59
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4

Baurechtliche Beratung und Sachbearbeitung für die Gemeinden und Städte:   

  • Herbolzheim
  • Rheinhausen
  • Wyhl


  • Beratung, Bearbeitung u. Entscheidung im Rahmen der Wärmegesetze Bnd und Land (EEWärmeG, EnEV, GEG) 
Herr H. Arnold
Telefon (0 76 41) 4 51-50 29
Fax (0 76 41) 4 51-50 59
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4

Ansprechperson Fachfragen

  • Naturschutzfachliche Beratung und Betreuung der Städte und Gemeinden des Landkreises im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit 
  • Umsetzung von Projekten der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg 
  • Federführung bei besonderen Projekten (z.B. Wilde Weiden, Bahlingen) 
  • Bauleitplanung Bauanträge, Wasserrechtsanträge etc. 
  • Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaft 
  • Planung Rheintalbahn 
  • Ausbau BAB A5
  • Hochwasserschutz (z. B. Polderplanungen)   
  • Mitwirkung Natura 2000 
  • Natur- u. Landschaftsschutzgebiete 
  • Ökokonto 
  • Eingriffs- / Ausgleichsflächenkataster 
  • Betreuung Naturschutzwarte