502 Bauleitplanung, Denkmalschutz
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung bildet den Rahmen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Landkreis. Sie steuert die Nutzung von Flächen, schafft Planungs- und Rechtssicherheit und bringt die Belange von Wohnen, Wirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität, Landwirtschaft sowie Kultur- und Landschaftspflege in Einklang. Das Landratsamt begleitet die Gemeinden bei der Aufstellung, Änderung und Fortschreibung der Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, wirkt als Träger öffentlicher Belange mit und koordiniert die Beteiligung der Fachstellen.
Denkmalschutz
Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises ist Ihre Ansprechpartnerin rund um den Schutz, die Pflege und die Erhaltung von Kulturdenkmalen. Wir beraten Eigentümerinnen und Eigentümer, Planende sowie Interessierte zu allen Fragen des baulichen, künstlerischen und archäologischen Denkmalschutzes. Unser Ziel ist es, die historische Bausubstanz und das kulturelle Erbe des Landkreises zu bewahren und zugleich eine verantwortungsvolle Nutzung und Weiterentwicklung zu ermöglichen.
Unsere Aufgaben im Überblick:
- Beratung: Frühzeitige fachliche Beratung zu geplanten Maßnahmen an Kulturdenkmalen und in deren Umgebung.
- Genehmigungen: Prüfung und Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung für Änderungen, Instandsetzungen, Modernisierungen oder Abbrüche an Kulturdenkmalen sowie für Eingriffe in Bodendenkmale.
- Begleitung von Maßnahmen: Abstimmung von denkmalgerechten Lösungen mit Eigentümerinnen/Eigentümern, Architekten und Fachbehörden
- Schutz und Pflege: Mitwirkung bei der Erfassung und Bewertung von Kulturdenkmalen, Beratung zu Erhaltungs- und Pflegekonzepten.
- Förderung und Steuern: Hinweise zu Fördermöglichkeiten sowie Bescheinigungen nach § 7i/7 h/10f EStG (steuerliche Begünstigung denkmalpflegerischer Maßnahmen).
- Ordnungsrecht: Überwachung der Einhaltung denkmalschutzrechtlicher Bestimmungen und Ahndung unzulässiger Eingriffe.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Persönlicher Kontakt
Fachbereichsleiterin Bauleitplanung, Denkmalschutz
- Verfahrensbeteiligung bei Bauleitplänen und sonstigen planungs- und baurechtlichen Satzungen
- Anhörungsverfahren und Gesamtstellungnahmen für TÖB des Landratsamtes Stellungnahmen zur
- Bauleitplanung
- Sekretariat Bauleitplanung, Denkmalschutz und Baurechtsbehörde
- Verwaltungstechnische Betreuung von Projekten und Programmen der landschaftsbezogenen
- Regionalentwicklung
- Dokumentation der Bauleitplanverfahren
- Sachbearbeitung und Entscheidung bei ungenehmigten Bauvorhaben im Außenbereich
- Ordnungswidrigkeiten Widersprüche, Rechtsmittelverfahren, Petitionen, Öffentlich-rechtliche Verträge
- Mitwirkung bei Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Registratur und Aktenrecherche / Akteneinsicht
- Bau- und Naturschutzkontrolleur. Baurechtliche Zuständigkeit: Kreisgebiet (ausgenommen große Kreisstädte Emmendingen und Waldkirch einschl. vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft). Naturschutzrechtliche Zuständigkeit: gesamtes Kreisgebiet
- Bauregistratur
- Bauabnahmen
- Abnahmen naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen
- Mitwirkung Vertragskontrollen (INVEKOS, Cross Compliance)
Baurechtliche Beratung und Sachbearbeitung für die Gemeinden und Städte:
- Herbolzheim
- Rheinhausen
- Wyhl
- Beratung, Bearbeitung u. Entscheidung im Rahmen der Wärmegesetze Bnd und Land (EEWärmeG, EnEV, GEG)
Ansprechperson Fachfragen
- Naturschutzfachliche Beratung und Betreuung der Städte und Gemeinden des Landkreises im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit
- Umsetzung von Projekten der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg
- Federführung bei besonderen Projekten (z.B. Wilde Weiden, Bahlingen)
- Bauleitplanung Bauanträge, Wasserrechtsanträge etc.
- Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaft
- Planung Rheintalbahn
- Ausbau BAB A5
- Hochwasserschutz (z. B. Polderplanungen)
- Mitwirkung Natura 2000
- Natur- u. Landschaftsschutzgebiete
- Ökokonto
- Eingriffs- / Ausgleichsflächenkataster
- Betreuung Naturschutzwarte





