Bauakten - Einsichtnahme beantragen
Sie möchten wissen, wie ein Gebäude genehmigt und gebaut wurde? Dann können Sie beim Amt für Bauen und Naturschutz beantragen, die archivierte Bauakte einzusehen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie füllen das Antragsformular vollständig aus. Dazu gehören die Angaben zur Bauherrin oder zum Bauherrn sowie zu Baujahr, Bauort und Gemarkung.
- Sie weisen ein berechtigtes Interesse nach.
- Die gesuchten Bauunterlagen stammen aus dem Baujahr 1950 oder aus einem späteren Jahr.
- Die Unterlagen werden unter der angegebenen Grundstücksbezeichnung in der Registratur des Bauamtes oder in der laufenden Akte aufbewahrt.
- Bei Vertretung: unterschriebene Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Einsichtnahme schriftlich. So gehen Sie vor:
- Sie füllen das Antragsformular vollständig aus.
- Sie senden den Antrag an das Amt für Bauen und Naturschutz. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie übermitteln den Antrag an das Behördenkonto des Amtes für Bauen und Naturschutz.
- Sie senden den Antrag per E-Mail an bauakteneinsicht@landkreis-emmendingen.de.
- Das Amt für Bauen und Naturschutz prüft Ihre Angaben und sucht die Akte im Archiv.
- Sobald die Akte gefunden ist, erhalten Sie an die angegebene E-Mailadresse einen Downloadlink und können die Bauakte oder die Gebäudestatik herunterladen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- bei Vertretung: unterschriebene Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers
Kosten
Für die Bereitstellung der Bauakte und evtl. der Gebäudestatik wird eine Verwaltungsgebühr nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Emmendingen erhoben.
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand erhoben und beträgt 80,80 EUR je Stunde.
Bearbeitungsdauer
Dauer: 4 – 6 Wochen
Unvollständige oder falsche Angaben können die Bearbeitung deutlich verlängern.
Hinweise
Wenn Sie die Bauherrin, den Bauherrn oder die frühere Eigentümerin oder den früheren Eigentümer nicht kennen, können Sie diese Angaben bei der Grundbucheinsichtsstelle Ihrer Gemeinde erfragen.
Für Anfragen von Bauakten ab 1950 für Grundstücke auf der Gemarkung der Stadt Emmendingen oder deren Stadtteile wenden Sie sich bitte an die Stadt Emmendingen.
Für Anfragen von Bauakten ab 1950 für Grundstücke auf der Gemarkung der Stadt Waldkirch, deren Stadtteile oder der Gemeinden Gutach im Breisgau sowie Simonswald wenden Sie sich bitte an die Stadt Waldkirch.
Bauunterlagen aus der Zeit bis 1950 erhalten Sie für den gesamten Landkreis beim Kreisarchiv.
Rechtsgrundlage
keine
Freigabevermerk
22.10.2026 LRA Emmendingen, FB 502





