Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
411 Gewerbe
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland zur Ausübung eines Gewerbes Gewerbefreiheit, d.h. nach Erstattung der Gewerbeanzeige bei der Gemeinde kann der Gewerbebetrieb aufgenommen werden. Für bestimmte Gewerbezweige ist zusätzlich zur Gewerbeanzeige eine Erlaubnis erforderlich.
Aufgaben:
- Grundsatzfragen Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Spielhallenerlaubnis
- Nichtraucherschutz
- Handwerksrecht
- Preisüberwachung
- Reisegewerbe
- Sonn- und Feiertagsrecht
- Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung
- Festsetzung für Messen, Märkte und Ausstellungen
- Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Schornsteinfegerwesen
Servicecenter
Falls Sie Ihr Anliegen persönlich mit uns besprechen wollen, dann Vereinbaren Sie einen Termin mit dem jeweiligen Ansprechpartner.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
Frau L. Seiter
Telefon (0 76 41) 4 51-81 05
Gebäude Karl-Friedrich-Straße 96/1
- Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Bewachungsgewerbe
- Reisegewerbe
- Handwerksrecht
- Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Spielrecht
- Marktrecht nach Titel IV der GewO
- Schornsteinfegerwesen
- Bestattungswesen
- Überwachung der Gewerbeanzeigen der kreisangehörigen Gemeinden
- Gestattungen nach § 12 GastG ab 5 Tagen
- Sonn- und Feiertagsgesetz
- Ladenöffnungsgesetz bei Veranstaltungen nach Titel IV der Gewerbeordnung
- Ausstellung von Bescheinigungen für die Steuerbefreiung nach § 4 Nrn. 20 a) und 21 a) bb) des Umsatzsteuergesetzes
Frau K. Siebert
Telefon (0 76 41) 4 51-81 07
Gebäude Karl-Friedrich-Straße 96/1
- Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Bewachungsgewerbe
- Reisegewerbe
- Handwerksrecht
- Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Spielrecht
- Marktrecht nach Titel IV der GewO
- Schornsteinfegerwesen
- Bestattungswesen
- Überwachung der Gewerbeanzeigen der kreisangehörigen Gemeinden
- Gestattungen nach § 12 GastG ab 5 Tagen
- Sonn- und Feiertagsgesetz
- Ladenöffnungsgesetz bei Veranstaltungen nach Titel IV der Gewerbeordnung
- Ausstellung von Bescheinigungen für die Steuerbefreiung nach § 4 Nrn. 20 a) und 21 a) bb) des Umsatzsteuergesetzes
Leistungen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
- Erlaubnis für eine Privatkrankenanstalt beantragen
- Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen
- Nachträgliche Änderung und Ergänzung von aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbeerlaubnis beantragen
- Prostitutionsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
- Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
Formulare und Onlinedienste
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Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ausdehnung der Reisegewerbekarte gemäß § 55 Gewerbeordnung (GewO)
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle (Landratsamt Emmendingen)
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach §41 LGlüG (Landratsamt Emmendingen)
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Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung nach Titel IV GewO (Messen, Ausstellungen, Märkte) (Landratsamt Emmendingen)
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Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
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Merkblatt: Liste der Unterlagen für die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis (Landratsamt Emmendingen)





