Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
301 Hilfe zur Pflege
Da die gesetzliche Pflegeversicherung vom Gesetzgeber bewusst als „Teilkaskoversicherung“ ausgelegt wurde und diese nur in sehr begrenztem Maße erforderliche Pflegebedürfnisse abdeckt, sind im Rahmen der Hilfe zur Pflege sowohl für versicherte als auch nicht versicherte Personen in tatsächlichem und damit deutlich größerem Umfang ambulante und stationäre Leistungen zu erbringen.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
Frau Doris Manz
Fachbereichsleiterin Hilfe zur Pflege
Telefon (0 76 41) 4 51-30 20
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau M. Backhaus
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Hilfe zur Pflege
- D, E, I, N, T, U
Frau S. Bauernfeind
Telefon (0 76 41) 4 51-30 23
Fax (0 76 41) 4 51-14 30 23
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Hilfe zur Pflege
- A, P, Q, R
Frau U. Eckerle
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Hilfe zur Pflege
- C, K, L, O, So - Sz
Herr T. Gäßler
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Hilfe zur Pflege
- G, H, M
Frau J. Haupt
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
- Bedarfsermittlung
Frau C. Limberger
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
- Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Erstattung von Aufwendungen Anderer
- Frauenhaus
- Bestattungskosten
Frau B. Schrodi
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
- Hilfe zur Pflege - stationär & ambulant
Frau P. Stehlin
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Hilfe zur Pflege
- Sa - Sn, W, X, Y, Z
Frau J. Schneider
Telefon (0 76 41) 4 51-30 19
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Hilfe zur Pflege – stationär & ambulant
- F, J, V
Leistungen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)
- Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen
- Wohnungssicherung - Sozialhilfe beantragen





