Wildtierschützerin oder Wildtierschützer – Anerkennung beantragen
Sie haben einen Wildtierschützerlehrgang erfolgreich abgeschlossen? Dann können Sie sich beim Landratsamt als Wildtierschützerin oder Wildtierschützer anerkennen lassen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:
- Sie haben einen Wildtierschützerlehrgang erfolgreich abgeschlossen. Alternativ haben Sie ein Forststudium oder eine Revierjägerausbildung abgeschlossen.
- Sie besitzen einen gültigen deutschen Jagdschein.
- Die Jagdausübungsberechtigten sind mit Ihrer Anerkennung einverstanden.
- Die Verpächterinnen und Verpächter sind mit Ihrer Anerkennung einverstanden.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Anerkennung schriftlich beim Landratsamt.
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Reichen Sie den Antrag beim Landratsamt ein.
- Das Landratsamt prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
- Sie erhalten eine Nachricht über das Ergebnis.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Zertifikat über den bestandenen Wildtierschützerlehrgang oder Nachweis über ein abgeschlossenes Forststudium oder Nachweis über eine abgeschlossene Revierjägerausbildung
- Lichtbild
Kosten
55,00 Euro
Bearbeitungsdauer
keine Angaben
Hinweise
Als Wildtierschützerin oder Wildtierschützer sind Sie eine speziell ausgebildete Jägerin oder ein speziell ausgebildeter Jäger. Sie werden nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) behördlich anerkannt. Sie übernehmen Aufgaben der Hege, der Beratung und des Wildtiermanagements.
Vertiefende Informationen
keine
Rechtsgrundlage
§ 48 Absatz 2 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
Freigabevermerk
LRA Emmendingen





