Kontakt

Bürgermeisteramt Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
Tel. 07643 / 9107 - 0
Fax 07643 / 9107 - 99
gemeinde@rheinhausen.de

Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di, Mi   8-12 Uhr
13-16 Uhr
Do   8-12 Uhr
13-18 Uhr
Fr   8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr
Leistungen

Studienplatz - sich bewerben / einschreiben

Informationen und Unterlagen finden Sie auf unserem Bewerbungsportal eCampus bzw. bei der Studienabteilung.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Studienabteilung

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Je nach Studiengang müssen gegebenenfalls spezielle Anforderungen erfüllt werden.

Verfahrensablauf

Registrieren Sie sich auf unserem Bewerbungsportal eCampus und wählen den gewünschten Studiengang aus, auf den SIe sich bewerben wollen. Weitere Informationen zum Ablauf der Bewerbung und Einschreibung erhalten Sie im Pewerbungsportal und per Email.

Fristen

Für grundständige Studiengänge (Bachelorstudiengänge) gelten folgende Fristen:

  • für das Wintersemester von Anfang Juni bis 15. Juli
  • für das Sommersemester von Anfang Dezember des Vorjahres bis 15. Januar

Für Masterstudiengänge gelten individuelle Fristen. Diese finden Sie auf unserem Bewerbungsportal eCampus.

Hinweis: Für die Fächer Kunst, Musik und Sport werden für die Lehramtsstudiengänge Studierfähigkeitstests erwartet. Erkundigen Sie sich bitte über etwaige Termine frühzeitig bei der Hochschule, die das Verfahren für den gewünschten Studiengang durchführt.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einzureichen müssen und in welcher Form wird während der Bewerbung abgefragt.

Kosten

In der Regel fallen keine Gebühren für die Teilnahme an Studieneignungstests oder Auswahlgesprächen an.

Hinweise

Keine weiteren HInweise.

Rechtsgrundlage

  • § 60 Landeshochschulgesetz (LHG) (Immatrikulation)
  • § 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)
  • § 34 Hochschulzulassungsverordnung (HZVO)

Freigabevermerk

keine