Leistungen
MRE-Netzwerk - Beitrittserklärung abgeben
Wenn Ihre Einrichtung im Gesundheits- oder Pflegebereich von multiresistenten Erregern (MRE) betroffen sein kann, können Sie dem MRE-Netzwerk des Landkreises Emmendingen beitreten.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie können dem MRE-Netzwerk beitreten, wenn Ihre Einrichtung
- ihren Sitz im Landkreis Emmendingen hat oder im Gesundheits- beziehungsweise Pflegebereich für den Landkreis Emmendingen zuständig ist und
- durch den thematischen Schwerpunkt ihrer Arbeit von multiresistenten Erregern betroffen sein kann.
Dies sind insbesondere:
- Akutkrankenhäuser
- Rehabilitationskliniken
- Pflegeheime
- ambulante Pflegedienste
- Arztpraxen
- Rettungsdienste
- Laboratorien
- Krankenkassen
Verfahrensablauf
Sie erklären den Beitritt zum MRE-Netzwerk schriftlich:
- Füllen Sie das Formular „Beitrittserklärung MRE-Netzwerk“ vollständig aus.
- Senden Sie das unterschriebene Formular schriftlich an das Landratsamt Emmendingen.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Beitrittserklärung MRE-Netzwerk“
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
keine Angaben
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen zum MRE-Netzwerk Baden-Württemberg finden Sie auf der Website des Landesgesundheitsamts
Rechtsgrundlage
- § 2 Satzung des MRE-Netzwerks Emmendingen
- § 13 Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO BW)
Freigabevermerk
08.10.2026 LRA Emmendingen, FB 431





