Hochwild - Vorschlag zum Abschussplan einreichen
Hochwild dürfen Sie nur auf Grundlage eines einjährigen Abschussplans bejagen. Den Vorschlag dazu reichen Sie bei der unteren Jagdbehörde ein.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie sind jagdausübungsberechtigt.
- Es handelt sich um Hochwild, das heißt um Rot-, Gams-, Sika-, Dam- oder Muffelwild.
- Die Bejagung dieser Wildarten ist nur auf der Grundlage und im Rahmen eines einjährigen Abschussplans zulässig.
Verfahrensablauf
Sie können den Vorschlag für den Abschussplan schriftlich bei der unteren Jagdbehörde einreichen:
- Stimmen Sie den Vorschlag zuvor mit der Verpächterin oder dem Verpächter ab.
- Gliedern Sie den Vorschlag getrennt nach Wildart, Geschlecht und Altersstufe.
- Reichen Sie den Vorschlag bei der unteren Jagdbehörde ein.
Die untere Jagdbehörde prüft Ihren Vorschlag und entscheidet über die Abschusszahlen. Maßgeblich für die Festsetzung des Abschussplans sind:
- die Streckenmeldungen und Abschusspläne der Vorjahre,
- das aktuelle forstliche Gutachten,
- bei weiträumig ziehenden Wildarten zusätzlich die Abschusspläne und Abschusszahlen der umliegenden Jagdreviere.
Unter bestimmten Umständen setzt die untere Jagdbehörde einen Abschussplan fest.
Sie erhalten die Entscheidung über die festgesetzten Abschusszahlen. Die Bejagung der im vorgeschlagenen Abschussplan enthaltenen Wildarten dürfen Sie erst nach der Entscheidung und Festsetzung der Abschusszahlen durch die untere Jagdbehörde aufnehmen.
Fristen
Einreichung des Vorschlags: bis zum 15. April
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Es entstehen keine Kosten.
Bearbeitungsdauer
keine Angabe
Hinweise
- Im Landkreis Emmendingen ist derzeit eine Allgemeinverfügung in Kraft, die alle Jagdausübungsberechtigten zum Abschuss von Damwild verpflichtet. Ein Abschussplan für Damwild ist daher zurzeit nicht erforderlich.
- Nach der aktuellen Rotwild-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind außerhalb der Rotwildgebiete weibliche Hirsche und Kälber zu erlegen. Sämtliche Hirsche sind zu schonen. Für Hirsche wird keine Freigabe des Abschussplans erteilt.
Vertiefende Informationen
keine
Rechtsgrundlage
§ 35 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
Freigabevermerk
LRA Emmendingen





