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Bürgerbüro Rheinhausen

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Leistungen

Hochwild - Vorschlag zum Abschussplan einreichen

Hochwild dürfen Sie nur auf Grundlage eines einjährigen Abschussplans bejagen. Den Vorschlag dazu reichen Sie bei der unteren Jagdbehörde ein.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind jagdausübungsberechtigt.
  • Es handelt sich um Hochwild, das heißt um Rot-, Gams-, Sika-, Dam- oder Muffelwild.
  • Die Bejagung dieser Wildarten ist nur auf der Grundlage und im Rahmen eines einjährigen Abschussplans zulässig.

Verfahrensablauf

Sie können den Vorschlag für den Abschussplan schriftlich bei der unteren Jagdbehörde einreichen:

  • Stimmen Sie den Vorschlag zuvor mit der Verpächterin oder dem Verpächter ab.
  • Gliedern Sie den Vorschlag getrennt nach Wildart, Geschlecht und Altersstufe.
  • Reichen Sie den Vorschlag bei der unteren Jagdbehörde ein.

Die untere Jagdbehörde prüft Ihren Vorschlag und entscheidet über die Abschusszahlen. Maßgeblich für die Festsetzung des Abschussplans sind:

  • die Streckenmeldungen und Abschusspläne der Vorjahre,
  • das aktuelle forstliche Gutachten,
  • bei weiträumig ziehenden Wildarten zusätzlich die Abschusspläne und Abschusszahlen der umliegenden Jagdreviere.

Unter bestimmten Umständen setzt die untere Jagdbehörde einen Abschussplan fest.

Sie erhalten die Entscheidung über die festgesetzten Abschusszahlen. Die Bejagung der im vorgeschlagenen Abschussplan enthaltenen Wildarten dürfen Sie erst nach der Entscheidung und Festsetzung der Abschusszahlen durch die untere Jagdbehörde aufnehmen.

Fristen

Einreichung des Vorschlags: bis zum 15. April

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Bearbeitungsdauer

keine Angabe

Hinweise

  • Im Landkreis Emmendingen ist derzeit eine Allgemeinverfügung in Kraft, die alle Jagdausübungsberechtigten zum Abschuss von Damwild verpflichtet. Ein Abschussplan für Damwild ist daher zurzeit nicht erforderlich.
  • Nach der aktuellen Rotwild-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind außerhalb der Rotwildgebiete weibliche Hirsche und Kälber zu erlegen. Sämtliche Hirsche sind zu schonen. Für Hirsche wird keine Freigabe des Abschussplans erteilt.

Vertiefende Informationen

keine

Rechtsgrundlage

§ 35 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)

Freigabevermerk

LRA Emmendingen