Elektrogeräte, gebraucht ins Ausland ausführen
Möchten Sie gebrauchte Elektro- oder Elektronikgeräte ins Ausland ausführen, müssen Sie nachweisen, dass die Geräte funktionsfähig sind.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie dürfen gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte ausführen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Geräte sind funktionsfähig.
- Die Geräte werden im Ausland weiterverwendet.
- Sie weisen die Funktionsfähigkeit der Geräte nach.
Verboten ist die Ausfuhr von:
- Geräten, die nicht funktionsfähig sind
- Kühl-, Gefrier- und Klimageräten mit FCKW-haltigen Kältemitteln
Hinweis: Die Ausfuhr gebrauchter und funktionsfähiger Geräte, die im Ausland weiterverwendet werden, ist abfallrechtlich nicht zu beanstanden.
Verfahrensablauf
Lassen Sie die Geräte vor der Ausfuhr auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen und bewerten.
Die Prüfung und Bewertung muss durchgeführt werden durch:
- eine Elektrofachkraft oder
- eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage
Fügen Sie der Sendung anschließend die erforderlichen Unterlagen bei.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Der Sendung sind beizufügen:
- eine Prüfliste
- ein Beförderungsdokument (CMR-Frachtbrief oder Warenbegleitschein), in dem die genaue Anzahl der Elektrogeräte getrennt nach Geräteart (zum Beispiel Kühlschrank, Waschmaschine, Staubsauger) aufgeführt ist
- eine Erklärung des Besitzers zu seiner Verantwortung für die Verbringung
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
keine Angaben
Hinweise
Bei Fragen zur Einstufung von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten oder von Bauteilen daraus als Abfall oder Nichtabfall wenden Sie sich bitte an die zuständige Abfallrechtsbehörde des Landratsamts Emmendingen (Telefon 07641 451-5216 oder -5203, E-Mail: gia@landkreis-emmendingen.de).
Bei Fragen zum Export solcher Geräte und von Bauteilen aus Elektro- und Elektronikgeräten wenden Sie sich bitte an die SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH, Fellbach (Telefon 0711 951961-0, E-Mail: zentrale@saa.de).
Vertiefende Informationen
keine
Rechtsgrundlage
§§ 3 Nummer 3, 23 Absatz 4 in Verbindung mit Anlage 6 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Freigabevermerk
09.10.2026 LRA Emmendingen, Amt 52





