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Bürgermeisteramt Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
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gemeinde@rheinhausen.de

Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr
Leistungen

Elektrogeräte, gebraucht ins Ausland ausführen

Möchten Sie gebrauchte Elektro- oder Elektronikgeräte ins Ausland ausführen, müssen Sie nachweisen, dass die Geräte funktionsfähig sind.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie dürfen gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte ausführen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Geräte sind funktionsfähig.
  • Die Geräte werden im Ausland weiterverwendet.
  • Sie weisen die Funktionsfähigkeit der Geräte nach.

Verboten ist die Ausfuhr von:

  • Geräten, die nicht funktionsfähig sind
  • Kühl-, Gefrier- und Klimageräten mit FCKW-haltigen Kältemitteln

Hinweis: Die Ausfuhr gebrauchter und funktionsfähiger Geräte, die im Ausland weiterverwendet werden, ist abfallrechtlich nicht zu beanstanden.

Verfahrensablauf

Lassen Sie die Geräte vor der Ausfuhr auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen und bewerten.

Die Prüfung und Bewertung muss durchgeführt werden durch:

  • eine Elektrofachkraft oder
  • eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage

Fügen Sie der Sendung anschließend die erforderlichen Unterlagen bei.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Der Sendung sind beizufügen:

  • eine Prüfliste
  • ein Beförderungsdokument (CMR-Frachtbrief oder Warenbegleitschein), in dem die genaue Anzahl der Elektrogeräte getrennt nach Geräteart (zum Beispiel Kühlschrank, Waschmaschine, Staubsauger) aufgeführt ist
  • eine Erklärung des Besitzers zu seiner Verantwortung für die Verbringung

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

keine Angaben

Hinweise

Bei Fragen zur Einstufung von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten oder von Bauteilen daraus als Abfall oder Nichtabfall wenden Sie sich bitte an die zuständige Abfallrechtsbehörde des Landratsamts Emmendingen (Telefon 07641 451-5216 oder -5203, E-Mail: gia@landkreis-emmendingen.de).

Bei Fragen zum Export solcher Geräte und von Bauteilen aus Elektro- und Elektronikgeräten wenden Sie sich bitte an die SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH, Fellbach (Telefon 0711 951961-0, E-Mail: zentrale@saa.de).

Vertiefende Informationen

keine

Rechtsgrundlage

§§ 3 Nummer 3, 23 Absatz 4 in Verbindung mit Anlage 6 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Freigabevermerk

09.10.2026 LRA Emmendingen, Amt 52