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Bürgermeisteramt Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
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gemeinde@rheinhausen.de

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Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr
Leistungen

Einsichtnahme in archivierte Bauakte beantragen

Sie möchten wissen, wie ein Gebäude genehmigt und gebaut wurde? Dann können Sie beim Amt für Bauen und Naturschutz beantragen, die archivierte Bauakte einzusehen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie füllen das Antragsformular vollständig aus. Dazu gehören die Angaben zur Bauherrin oder zum Bauherrn sowie zu Baujahr, Bauort und Gemarkung.
  • Die gesuchten Bauunterlagen stammen aus dem Baujahr 1950 oder aus einem späteren Jahr.
  • Die Unterlagen werden unter der angegebenen Grundstücksbezeichnung im Archiv des Bauamtes oder in der laufenden Akte aufbewahrt.
  • Bei Vertretung: unterschriebene Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Einsichtnahme schriftlich. So gehen Sie vor:

  • Sie füllen das Antragsformular vollständig aus.
  • Sie senden den Antrag an das Amt für Bauen und Naturschutz. Dafür haben Sie drei Möglichkeiten:
    • Sie übermitteln den Antrag an das Behördenkonto des Amtes für Bauen und Naturschutz.
    • Sie senden den Antrag per E-Mail an bauakteneinsicht@landkreis-emmendingen.de.
    • Sie drucken den Antrag aus und schicken ihn mit der Post an das Amt für Bauen und Naturschutz.
  • Das Amt für Bauen und Naturschutz prüft Ihre Angaben und sucht die Akte im Archiv.
  • Sobald die Akte gefunden ist, meldet sich das Amt für Bauen und Naturschutz bei Ihnen. Sie vereinbaren gemeinsam einen Termin für die Akteneinsicht.
  • Sie sehen die Akte zum vereinbarten Termin vor Ort ein. Sie dürfen die Unterlagen dabei fotografieren.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • bei Vertretung: unterschriebene Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers

Kosten

Für die Bereitstellung der Akte und die Einsichtnahme zahlen Sie eine Verwaltungsgebühr. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Emmendingen.

Bearbeitungsdauer

Dauer: 4 – 6 Wochen

Unvollständige oder falsche Angaben können die Bearbeitung deutlich verlängern.

Hinweise

Bauunterlagen aus der Zeit vor 1950 erhalten Sie beim Kreisarchiv. Sie erreichen das Kreisarchiv per E-Mail unter archiv@landkreis-emmendingen.de.

Wenn Sie die Bauherrin, den Bauherrn oder die frühere Eigentümerin oder den früheren Eigentümer nicht kennen, können Sie diese Angaben bei der Grundbucheinsichtsstelle Ihrer Gemeinde erfragen.

Sie können die Akte vor Ort fotografieren. Kopien können Sie nicht erhalten.

Rechtsgrundlage

keine

Freigabevermerk

gesetzt