Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen
Sie sind schwanger und befinden sich in einer wirtschaftlichen Notlage? Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" bietet individuelle finanzielle Unterstützung, um Ihnen die Fortsetzung Ihrer Schwangerschaft zu erleichtern. Die Leistungen können ausschließlich über eine der 123 Schwangerschaftsberatungsstellen im Land beantragt werden.
Leistungen der Bundesstiftung erhalten Sie abhängig vom monatlichen Einkommen für:
- Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt stehen (zum Beispiel Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes, Kinderzimmereinrichtung),
- Kaution- und Umzugskosten, sofern Sie aufgrund der Geburt umziehen müssen,
- Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Wiederaufnahme der Ausbildung, die Sie wegen der Geburt des Kindes unterbrochen haben
Hinweis: Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Zuständige Stelle
Landesweit gibt es 123 staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen in Trägerschaft:
- der Diakonie,
- der Caritas,
- von pro familia,
- des Sozialdienstes katholischer Frauen,
- der Kommunen,
- von donum vitae,
- der Arbeiterwohlfahrt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage und haben keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten oder die vorhandenen Möglichkeiten reichen nicht aus (zum Beispiel Sozialhilfe).
- Sie überschreiten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht.
- Sie halten sich ständig in Baden-Württemberg auf.
Leben Sie in einem anderen Bundesland, müssen Sie die Leistungen bei den dort zuständigen Stellen beantragen. - Sie können die Schwangerschaft durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
- Sie müssen sich von einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in einem persönlichen Gespräch beraten lassen.
Diese Beratungen sind kostenlos.
Hinweis: Gesetzliche Ansprüche (zum Beispiel Bürgergeld, Sozialhilfe, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt nach §§ 21, 23 SGB II bzw. §31 SGB XII) haben Stiftungsleistungen gegenüber Vorrang. Sie müssen daher zuerst vorhandene gesetzliche Leistungen sowie Möglichkeiten der Selbsthilfe ausschöpfen.
Verfahrensablauf
Sie müssen persönlich zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle gehen. Die Mitarbeitenden
- beraten Sie umfassend zu allen Fragen der Schwangerschaft und Geburt,
- informieren Sie über soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere,
- unterstützen Sie bei der Geltendmachung von anderen Ansprüchen,
- prüfen, ob Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen,
- füllen gemeinsam mit Ihnen das Antragsformular aus und bestätigen die Richtigkeit der Angaben,
- leiten den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter, der abschließend über den Antrag entscheidet.
Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.
Fristen
Sie müssen die Leistungen vor der Geburt des Kindes beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- ärztliche Bestätigung oder Bestätigung einer Hebamme über die vorliegende Schwangerschaft
- Mutterpass
- Bescheinigungen über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Kosten
keine
Hinweise
Weitere Hinweise und Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Sozialministerium.
Vertiefende Informationen
Die Adressen der Schwangerschaftsberatungsstellen finden Sie in der Broschüre "Informationen für Mütter und Väter" des Sozialministeriums. Weitere Informationen finden Sie unter Landesstiftung „Familie in Not“.
Freigabevermerk
02.05.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg