Leistungen
Ausländer-Tagesjagdschein beantragen
Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland für kurze Zeit jagen möchten, können Sie einen Ausländer-Tagesjagdschein beantragen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie besitzen keine deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie verfügen über die jagd- und waffenrechtlichen Erlaubnisse Ihres Heimatlandes.
- Sie haben eine gültige Jagd-Haftpflichtversicherung nach § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden.
Verfahrensablauf
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- jagd- und waffenrechtliche Erlaubnisse Ihres Heimatlandes
- Nachweis über eine Jagd-Haftpflichtversicherung nach § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden
Kosten
- Gebühr: 35,00 Euro
- Jagdabgabe: 25,00 Euro
Bearbeitungsdauer
keine Angaben
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
keine
Rechtsgrundlage
§ 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Freigabevermerk
LRA Emmendingen





