Leistungen
Ausländer-Jahresjagdschein beantragen
Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland jagen möchten, können Sie einen Ausländer-Jagdschein beantragen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie haben in Ihrem Heimatland eine Prüfung bestanden, die mit der deutschen Jägerprüfung vergleichbar ist.
- Sie haben eine Jagd-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Verfahrensablauf
Sie beantragen den Ausländer-Jahresjagdschein beim Landratsamt.
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Reichen Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt ein.
- Das Landratsamt prüft Ihren Antrag und die vorgelegten Unterlagen.
- Sie erhalten den Ausländer-Jahresjagdschein nach Zahlung der Gebühr und der Jagdabgabe.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- jagd- und waffenrechtliche Erlaubnisse Ihres Heimatlandes
- Nachweis über eine Jagd-Haftpflichtversicherung nach § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (Mindestversicherungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden)
- Zeugnis oder Bescheinigung darüber, dass Sie in Ihrem Heimatland eine Prüfung bestanden haben, die mit der deutschen Jägerprüfung vergleichbar ist (in deutscher Übersetzung)
Kosten
Gültigkeit ein Jahr:
- Gebühr: 60,00 Euro
- Jagdabgabe: 50,00 Euro
Gültigkeit drei Jahre:
- Gebühr: 120,00 Euro
- Jagdabgabe: 150,00 Euro
Bearbeitungsdauer
keine Angabe
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
keine
Rechtsgrundlage
§ 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Freigabevermerk
LRA Emmendingen





