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Bürgermeisteramt Rheinhausen
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79365 Rheinhausen
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Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr
Leistungen

Ausländer-Jahresjagdschein beantragen

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland jagen möchten, können Sie einen Ausländer-Jagdschein beantragen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie haben in Ihrem Heimatland eine Prüfung bestanden, die mit der deutschen Jägerprüfung vergleichbar ist.
  • Sie haben eine Jagd-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Verfahrensablauf

Sie beantragen den Ausländer-Jahresjagdschein beim Landratsamt.

  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Reichen Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt ein.
  • Das Landratsamt prüft Ihren Antrag und die vorgelegten Unterlagen.
  • Sie erhalten den Ausländer-Jahresjagdschein nach Zahlung der Gebühr und der Jagdabgabe.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • jagd- und waffenrechtliche Erlaubnisse Ihres Heimatlandes
  • Nachweis über eine Jagd-Haftpflichtversicherung nach § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (Mindestversicherungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden)
  • Zeugnis oder Bescheinigung darüber, dass Sie in Ihrem Heimatland eine Prüfung bestanden haben, die mit der deutschen Jägerprüfung vergleichbar ist (in deutscher Übersetzung)

Kosten

Gültigkeit ein Jahr:

  • Gebühr: 60,00 Euro
  • Jagdabgabe: 50,00 Euro

Gültigkeit drei Jahre:

  • Gebühr: 120,00 Euro
  • Jagdabgabe: 150,00 Euro

Bearbeitungsdauer

keine Angabe

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

keine

Rechtsgrundlage

§ 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Freigabevermerk

LRA Emmendingen