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Bürgermeisteramt Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
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gemeinde@rheinhausen.de

Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr

Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen

Dieses Kapitel informiert Sie nicht nur über Ihre Rechte und Pflichten, sondern auch über den Schutz, der Ihnen sowohl als Opfer als auch als Zeugin oder Zeuge zusteht.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

04.08.2023 Justizministerium Baden-Württemberg