Parken in der Rathausstraße – einseitiges Parkverbot
Bei der diesjährigen Verkehrsschau des Landratsamtes Emmendingen wurde in unserer Gemeinde auch erneut die Parksituation in der Rathausstraße (Schneckengässle) besprochen. Die Straßenverkehrsbehörde hat hierzu erklärt, dass auf der westlichen Straßenseite (gerade Hausnummern, vom Alten Rathaus Oberhausen – Haus der Vereine kommend in Richtung Saubuck auf der rechten Straßenseite) nicht
geparkt werden darf. Auf der östlichen Straßenseite (ungerade Hausnummern) darf laut Verkehrszeichen 315-55 StVO mit einer Autohälfte auf dem Gehweg geparkt werden. Das Richtzeichen beindet sich in der Rathausstraße vor dem Anwesen 39.
Fußgänger haben den Gehweg auf der westlichen Seite zu benutzen.
Auf dieser Seite ist das Parken längs halb auf dem Gehweg erlaubt.
Zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Rathausstraße bitten wir die Anwohner und deren Besucher, ihre Fahrzeuge auf den eigenen Grundstücken zu parken.
Verstärkte Kontrollen sollen in den nächsten Monaten die Verkehrssicherheit in der Rathausstraße erhöhen.