Kontakt

Bürgermeisteramt Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
Tel. 07643 / 9107 - 0
Fax 07643 / 9107 - 99
gemeinde@rheinhausen.de

Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr

Land bewilligt weiteren Zuschuss über 339.000 EUR für den Neubau der Grundschule Rheinhausen

In dieser Woche ging ein weiterer Zuschussbescheid über 339.000 EUR aus der Ganztagsbauförderung für den Neubau unserer Grundschule im Bürgerzentrum ein. In diesem Jahr fördert das Land Baden-Württemberg insgesamt 65 Bauprojekte für Ganztagsschulen mit zusammen 18 Millionen EUR. Im Landkreis Emmendingen erhalten die Gemeinden Rheinhausen und Teningen Zuschüsse aus dem Vergabetopf des Landes. Zusammen mit der bereits bewilligten Förderung aus dem Ausgleichstock für die Ganztagsbauförderung sind damit derzeit Zuschüsse von 739.000 EUR für den Schulneubau im Bürgerzentrum bewilligt. Der Gemeinderat hatte sich im Dezember 2015 für den Neubau der Grund-schule entschieden, nachdem die Untere Baurechtsbehörde den Weiterbetrieb der Schule in dem bestehenden Schulgebäude aus bau- und brandschutzrechtlichen Gründen untersagt hatte und aktuell den Schulbetrieb nur für eine Übergangszeit bis längstens 2020 in dem Gebäu-de noch duldet. Bei seiner Entscheidung für den Neubau der Schule war der Gemeinderat davon ausgegangen, dass keine Zuschüsse fl ießen
werden, da der jetzt abrissreife Schulanbau aus den Jahren 2001 bis 2004 bereits mit erheblichen Fördermitteln unterstützt worden war.

Erst der Teilabspruch des Schulgebäudes durch die Schulbaukommission des Landes im Dezember 2016 machte den Weg für höhere Bauzu-schüsse für den Neubau der Schule im Bürgerzentrum frei. Im Haushalt 2018 wurden daher Zuschüsse über 2,1 Millionen EUR eingestellt, von denen nun 739.000 EUR bewilligt sind. Zwei Anträge aus der Fachförderung und dem Ausgleichstock wurden noch nicht verbeschieden. Bei der Fachförderung Schulneubau gehen wir von einem Zuschuss von gut 600.000 EUR aus. Eine Entscheidung über einen weiteren Zuschuss aus dem Ausgleichstock würde nach Bewilligung der Fachförderung folgen. Die an sich für dieses Jahr erwartete Förderung aus der Fachförderung wurde nach dem Rückzug der FDP aus den Jamaika-Koalitionsverhandlungen durch den Eintritt der SPD in die Bundesregierung verhindert. Die SPD setzte in den Koalitionsverhand-lungen mit der CDU/CSU eine Förderung des Bundes für die Sanierung von Schulgebäuden in Deutschland durch. Dies führte in Baden-Würt-temberg zu der Entscheidung, dass zunächst die Bundesmittel für Schulsanierungsmaßnahmen abzurufen sind, so dass im Jahr 2018 im Land Baden-Württemberg keine Neubaumaßnahmen im Schulbereich gefördert wurden. Wir hoffen, dass trotz eines dadurch entstandenen Antragsstaus im Regierungspräsidium Freiburg, im kommenden Jahr auch wieder Neubauten im Schulbereich gefördert werden. Letztlich besteht ein Anspruch der Gemeinde auf eine entsprechende Förderung des Landes Baden-Württemberg. Die Frage ist nur, wann angesichts knapper Haushaltsmittel im Land die Förderung tatsächlich bewilligt wird.