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Seehofbrücke nach Instandsetzung für den Fußgänger- und Radverkehr freigegeben

Die Seehofbrücke in Sichtweite des Baggersees Birkenwaldsee verbindet das Gemeindegebiet von Rheinhausen mit der angrenzenden Stadt Kenzingen. Für den Unterhalt der Brücke sind die beiden Kommunen gemeinsam zuständig, die nun auch die aufwändige Sanierung der Seehofbrücke für 47.000 EUR zu gleichen Teilen übernahmen. Nach einer Prüfung der Brücke im Oktober 2015 musste diese aus Gründen der Verkehrssicherheit geschlossen werden, da die Standsicherheit der Brücke nicht mehr gegeben war.

Federführend durch die Stadt Kenzingen wurden die Brückenbauarbeiten ausgeschrieben. Die Brücke wurde in den vergangenen Monaten zurückgebaut und die Betonbrückenwiderlager wurden saniert. Anschließend konnte die Brücke als Holz-Stahl-Brücke neu entstehen. Die Brücke ist zukünftig nur noch für Fußgänger und Fahrradfahrer freigegeben, da in der Vergangenheit immer wieder zu schwere Fahrzeuge entgegen den Verbotsschildern die Brücke befahren und beschädigt haben.

Bürgermeister Dr. Jürgen Louis dankte in einer kleinen Feierstunde auf der Brücke seinem Kenzinger Amtskollegen Bürgermeister Matthias Guderjan für die federführende Abwicklung der Maßnahme durch die Stadt Kenzingen. Der Gemeinderat Rheinhausen hatte sich für eine Wiederherstellung der Brücke ausschließlich für den Fußgänger- und Fahrradverkehr entschieden, um die Brücke vor Durchfahrten von zu schweren landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Bussen zu schützen. Zudem sollen so Fahrten mit Kraftfahrzeugen in den angrenzenden hochwertigen Naturraum der Elzwiesen verhindert werden. Dies war zugleich ein Anliegen der Höheren Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg, die für das Naturschutzgebiet Elzwiesen verantwortlich ist.

Bürgermeister Dr. Jürgen Louis freute sich gemeinsam mit seinem Kenzinger Amtskollegen Matthias Guderjan darüber, dass die Stadt Kenzingen und die Gemeinde Rheinhausen ihrer Bevölkerung und Gästen in der Region nach der Wiederherstellung der Seehofbrücke eine attraktive Fußgänger- und Radwegeverbindung zur Nutzung freigeben können.