Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rheinhausen für das Haushaltsjahr 2020
Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung
nach den geltenden Vorschriften
Die nachstehende Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das
Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Bestätigung der
Gesetzmäßigkeit gem. § 82 i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO wurde am 14.12.2020 von der
Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine
genehmigungspflichtigen Teile im Sinne der §§ 86 Abs. 4, 87 Abs. 2 und 89 Abs.
2 GemO.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.12.2020 bis 23.12.2020
im Bürgermeisteramt Rheinhausen, Gemeindekasse, zu den üblichen Öffnungszeiten
(Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo-Mi 13.00-16.00 Uhr, Do 13.00-18.00 Uhr) öffentlich aus.
- Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 (183,4 KiB)