306 Wohngeld und BuT
Wohngeld erhalten Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens - in Abgrenzung zu Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) - lediglich einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss/Wohngeld) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) benötigen.
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Fachbereichsleiterin Wohngeld/BuT und Ausbildungsförderung
Leistungen nach dem BAföG und AFBG (J)
Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) sowie Bildung und Teilhabe (BuT) (SCH, ST - Z ohne W)
Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) sowie Bildung und Teilhabe (BuT) (C - G)
Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) sowie Bildung und Teilhabe (BuT) (H, K)
Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) sowie Bildung und Teilhabe (BuT) (I, J, L, M, N, O, P)
Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) sowie Bildung und Teilhabe (BuT) (A, B)
Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) sowie Bildung und Teilhabe (BuT) (Q - S, W)
Formulare und Onlinedienste
- Wohngeld – barrierefreie Einführungsseite zum Antrag auf Lastenzuschuss (PDF)
- Wohngeld – barrierefreie Einführungsseite zum Antrag auf Mietzuschuss (PDF)
- Wohngeld – barrierefreier Papierantrag auf Lastenzuschuss (PDF)
- Wohngeld – barrierefreier Papierantrag auf Mietzuschuss (PDF)
- Wohngeld - Hinweise zum Datenschutz (PDF)
- Wohngeld - Hinweise zum Wohngeldantrag (PDF)