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Kommt das Regierungspräsidium den Gemeinden und der Bevölkerung in Sachen Schlutenlösung doch noch entgegen?

Die Überschriften in den Berichten der Badischen Zeitung vom 14.02.2019 „Endet der Streit um den Hochwasserschutz am Oberrhein?“ und im Sonntag vom 17.02.2019 „Test mit den Schluten“ machten vielen Menschen in Wyhl, Weisweil und Rhein-hausen Hoff nung, dass der Protest der letzten Monate gegen die unsinnigen ökologischen Flutungen des Polderraumes das Regierungspräsidium doch noch zu einer besseren Einsicht bringen wird. Bislang kennen die Gemeinden die neuen Überlegun-gen des Regierungspräsidiums, die Schlutenlösung vor Inbetriebnahme des Polderraumes nun doch testen zu wollen, nur aus den genannten Zeitungsberichten.

Wie immer steckt der Teufel jedoch auch hier im Detail. Die Städte und Gemeinden von Breisach bis Rheinhausen haben ge-meinsam mit den Bürgerinitiativen die Voraussetzungen für einen solchen Probebetrieb formuliert. Kurz gefasst, ein solcher Probebetrieb der Schluten muss ergebnisoff en sein, d.h. im besten Fall würde die Schlutenlösung dauerhaft an die Stelle der ökologischen Flutungen treten. Das Verfahren ist vorher genau festzulegen, nach welchen naturschutzfachlichen Kriterien am Ende der Probephase entschieden wird, ob es bei der Schlutenlösung dauerhaft bleibt oder ob statt dessen doch noch gefl utet werden muss. Und schließlich sollte die Erprobung der Schlutenlösung mindestens 10 Jahre dauern, um verlässliche Ergebnis-se zu erhalten.

Diese Punkte haben wir in eine Pressemitteilung aufgenommen, die wir auch dem Regierungspräsidium übersandt haben. Lesen Sie die Pressemitteilung nachfolgend im Original:

Hochwasserrückhalteräume Breisach/Burkheim und Wyhl/Weisweil

Gemeinsame Pressemitteilung vom 25.02.2019


der Städte Breisach am Rhein und Vogtsburg im Kaiserstuhl, der Gemeinden Sasbach a.K., Wyhl a.K., Weisweil und Rheinhausen sowie der Bürgerinitiativen für eine verträgliche Retention Breisach/Burkheim e.V. und Polder Wyhl/Weisweil so nitt e.V. zu den Presseberichten in der Badischen Zeitung vom 14.02.2019 „Endet der Streit um den Hochwasserschutz am Oberrhein?“ und im Sonntag vom 17.02.2019 „Test mit den Schluten“

Die in den genannten Presseberichten erklärte Absicht des Regierungspräsidiums Freiburg, entgegen den eingereichten An-tragsunterlagen zu den Hochwasserrückhalteräumen Breisach/Burkheim und Wyhl/Weisweil nun doch die von den betroffenen Städten und Gemeinden sowie den Bürgerinitiativen vorgeschlagenen Schlutenlösungen vorrangig zu erproben, begrüßen wir sehr. Leider liegen uns selbst hierzu bislang noch keine Informationen aus dem Regierungspräsidium vor. Voraussetzung für eine Einigung über die vorrangige Erprobung der Schlutenlösung in den beiden Hochwasserrückhalteräumen ist für uns:

1. Die zum Schutz der Ortslagen vorgesehenen Pumpbrunnengalerien in Burkheim, Wyhl und Weisweil, die ein Ansteigen des Grundwasserspiegels verhindern, müssen vor Beginn der Erprobung der Schlutenlösung fertiggestellt und einsatzbe-reit sein.

2. Das Verfahren zur Erprobung der Schlutenlösung muss ergebnisoffen geführt werden und wird von einem wissenschaft-lichen Monitoring begleitet. Nach dem Ende des Erprobungszeitraums wird festgestellt, ob die im Planfeststellungsbe-schluss festgelegten naturschutzfachlichen Planzielparameter erreicht wurden. Sollte sich zeigen, dass dies nicht gegeben ist, werden die schon im Planfeststellungsbeschluss für diesen Fall definierten weiteren Maßnahmen ausgelöst werden. Umgekehrt ist für den Fall der Übererfüllung der Planziele vorzusehen, dass die für die Durchströmung der in den Rück-halteräumen natürlich vorhandenen Schluten festgelegten maximalen Wasserabflussmengen zurückgeführt werden. Auf diese Weise werden Ausmaß, Häufigkeit, Zeitpunkt und Dauer des Wasserabflusses in die Hochwasserrückhalteräume je nach dem Ergebnis der Prüfung unverändert belassen, erhöht oder reduziert. Eine Wiederholung dieses Vorgehens soll der Planfeststellungsbeschluss in einem zu bestimmenden zeitlichen Turnus vorsehen.

3. Die betroffenen Städte und Gemeinden sowie die Bürgerinitiativen sind berechtigt, für das wissenschaftliche Monitoring einen eigenen Gutachter bzw. bei insgesamt mehreren Gutachtern mindestens die Hälfte der Gutachter zu bestimmen. Die Kosten hierfür sind vom Vorhabenträger zu tragen. Inhalt, Umfang, Zielstellung und Verfahren des wissenschaftlichen Monitorings werden von der Planfeststellungsbehörde, dem Vorhabenträger sowie den Städten, Gemeinden und Bürgeri-nitiativen einvernehmlich abgestimmt und im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben.

4. Keine Einigkeit besteht bislang offenbar zwischen dem Regierungspräsidium Freiburg auf der einen Seite und den be-troffenen Städten und Gemeinden sowie den Bürgerinitiativen auf der anderen Seite über den erforderlichen Zeitraum für die Erprobung der Schlutenlösung und das begleitende wissenschaftliche Monitoring. Um belastbare, rechtlich und wissenschaftlich überprüfbare Ergebnisse zu erhalten, ob die im Planfeststellungsbeschluss festzulegenden naturschutz-fachlichen Planzielparameter bei der Schlutenlösung erreicht werden, halten die Städte, Gemeinden und Bürgerinitiativen weiterhin an einem ausreichend langen Zeitraum fest, der zumindest für den Rückhalteraum Wyhl/Weisweil nicht unter 10 Jahren liegen sollte. Nur über einen längeren Zeitraum lassen sich die Auswirkungen der Schlutenlösung auf Flora und Fauna hinreichend verlässlich feststellen.

Oliver Rein, Bürgermeister Stadt Breisach am Rhein Benjamin Bohn, Bürgermeister Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl Jürgen Scheiding, Bürgermeister Gemeinde Sasbach a.K. Ferdinand Burger, Bürgermeister Gemeinde Wyhl a.K. Michael Baumann, Bürgermeister Gemeinde Weisweil Dr. Jürgen Louis, Bürgermeister Gemeinde Rheinhausen Lothar Neumann, Vorsitzender Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention Breisach/Burkheim e.V. Dieter Ehret, Vorsitzender Bürgerinitiative Polder Wyhl/Weisweil so nitt e.V.