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Offener Brief zum Rückhalteraum Wyhl/Weisweil

der Bürgermeister Dr. Jürgen Louis (Rheinhausen), Jürgen Scheiding (Sasbach), Ferdinand Burger (Wyhl) und Michael Baumann (Weisweil) an Baden-Württembergs Umweltminister Franz UnterstellerSehr geehrter Herr Minister Untersteller, das Regierungspräsidium Freiburg plant für die Landesregierung den Rückhalteraum Wyhl/Weisweil. Die betroff enen Gemeinden Sasbach, Wyhl, Weisweil und Rheinhausen, ihre Gemeinderäte und die Bürgerinitiative Polder Wyhl/Weisweil so nitt e.V. kritisieren, dass die jetzt be-kannt gewordenen Pläne den Klimawandel und die Energiekrise ignorieren.

Sie kritisieren, dass wider besseres Wissen an einem vierzig Jahre alten Konzept festgehalten wird. Die vier Gemeinden lehnen auf der Grundlage entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse eben so wie der Kreistag Emmendingen die geplan-ten „ökologischen Flutungen“ im Rückhalteraum Wyhl/Weisweil strikt ab. Die vier betroff enen Gemeinden, ihre Gemeinderäte und die Bürgerinitiative verlangen, dass das Land seine Planung überarbeitet, bevor es seinen Antrag beim Landratsamt Emmendingen, der für die Planfeststellung zuständigen Behörde, einreicht. Das Land soll sich für die intelli-gentere Alternative eines programmierten Vorgehens der schrittweisen Kalibrierung mit dem Ziel der Minimierung „ökologischer Flutungen“ entscheiden.

Die „ökologischen Flutungen“ sollen Pfl anzen und Tiere im Rückhalteraum auf den sehr hohen und langandauernden Einstau bei extremen Hochwasserereignissen vorbereiten. Dafür braucht es aber kein undiff erenziertes Vorgehen durch alljährlich vielfach und mehrwöchig wie-derholte fl ächendeckende „ökologische Flutungen“ ohne Rücksicht auf die Ortsverhältnisse. Der geplante Rückhalteraum Wyhl/Weisweil bietet eine Chance zu einem neuen, intelligen teren Vorgehen. Der Rückhalteraum ist durchzo-gen von einem Gefl echt von Schluten als natürlichen, noch aus dem Auwald stammenden Wasserläufen. Diese sollen nicht einfach durch „ökologische Flutungen“ überstaut, sondern in ihrer natürlichen, vitalisierenden Funktion gefördert werden.


Wenn das Regierungspräsidium von vornherein das alte Konzept mit den alljährlich umfangreichen und lange währenden ökologischen Vernässungen zur Planfeststellung beantragt, wird man nie erfahren, ob nicht doch das aus Sasbach, Wyhl, Weisweil und Rheinhausen vorge-schlagene differenzierte Vorgehen die bessere Lösung böte. Die vier betroffenen Gemeinden, ihre Gemeinderäte und die Bürgerinitiative fordern, dass – das Land „ökologische Flutungen“ auf das unverzichtbare Maß beschränkt und folglich – im ersten Jahrzehnt des Betriebs als Durchströmung die im Rückhalteraum natürlich vorhan denen Schluten mit einem maximalen Abfluss von 60 Kubikmeter pro Sekunde vorsieht und zwar – nachhaltig von anderen, forstlichen und naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen im Rückhalteraum begleitet.

Die vier betroffenen Gemeinden, ihre Gemeinderäte und die Bürgerinitiative fordern ein differen ziert programmiertes Vorgehen, wonach – zum Ende der ersten zehn Betriebsjahre durch ein Monitoring festgestellt wird, ob die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten natur-schutzfachlichen Planzielparameter erreicht wurden, wobei, – sollte sich zeigen, dass dies nicht gegeben ist, die schon im Planfeststellungsbeschluss für diesen Fall definierten weiteren Maßnahmen ausgelöst werden. Spiegelbildlich kann ein Zurückführen der Maßnahmen für den Fall der Übererfüllung der Plan ziele vorgesehen werden. Auf diese Weise werden Ausmaß, Häufigkeit, Zeitpunkt und Dauer der “ökologischen Flutungen” je nach dem Ergebnis der Prüfung unverändert belas sen, erhöht oder reduziert. Eine Wiederholung dieses Vorgehens kann der Plan des Landes im Zehn-Jahres-Turnus vorsehen. Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Freiburg, hat die recht liche Belastbarkeit dieses Konzeptes eines intelligenteren, weil differenzierteren Planvorgehens geprüft: „Das Landratsamt wird als Planfeststellungsbehörde den Plan des Landes feststellen (§ 74 Verwaltungsverfahrensgesetz). Sein Planfeststellungsbeschluss wird dem Land die zum Wohl der Allgemeinheit erforderlichen Vor-kehrungen auferlegen. Der Planfeststellungsbeschluss muss nicht alles schon abschließend durchentscheiden: Soweit eine abschließende Entscheidung noch nicht möglich ist, ist diese im Planfeststellungsbeschluss vorzubehalten (§ 74 Abs. 3 VerwVerfG). Wenn schon feststeht, was die Planung zum Schutz bestimmter Belange erreichen muss, aber offen und im Streit ist, welche Form der Nutzung des Vorhabens dafür genügt, kann der Planfeststellungsbeschluss, statt die ab schließende Entscheidung aufzuschieben, eine abschließende Entscheidung durch Konditio nali sierung im Sinne eines „Wenn, dann ...“ mit dem Ziel vornehmen, das Vorhaben exakt auf das beste Wohl der Allgemeinheit hin zu kalibrieren. Dazu kann gehören, dass „ökologischen Flutungen“ mit dem Ziel minimiert werden, den Energieverbrauch für die Pumpbrunnen-galerien und neuen Krankheitsdruck auf die Bevölkerung in der Region durch neue Insekten und Viren zu vermeiden“. Zum Hintergrund unseres Vorschlags: Beim Rückhalteraum Wyhl/Weisweil wird darüber gestritten, welche und wieviele zusätzliche forst-liche und Naturschutzmaßnahmen man braucht, um ökologische Flutungen unter Nutzung des natürlichen Schlutensystems dras tisch zu minimieren und damit auch den Insektendruck, den Energieverbrauch und den Maschinenverschleiß. Die betroffenen Gemeinden, die Ge-meinderäte wie auch die Bürgerinitiative sagen, dass es hier viel Spielraum gibt. Das Regierungspräsidium meint, man wolle und müsse so verfahren wie man das seit den 1980er Jahren tue, weil ja möglicherweise das neue Vorgehen nicht so erprobt sei wie das bisherige. Diesen Bedenken kann das Regierungspräsidium durch einen besseren Planantrag Rechnung tragen: Es kann ein schrittweises Vorgehen vorsehen.

Zunehmend schweres und häufiges Hochwasser bedroht den Industriestandort Mannheim. Das Land Baden-Württemberg entschied sich in den 1980er Jahren zur Vorsorge durch Hochwasserflutflächen entlang des Rheins von Basel bis Karlsruhe. Weniger Versiegelung und damit langsames Ablaufen von Niederschlägen durch bessere Planungen am Oberlauf des Rheins und ähnliche, weit vorgelagerte Maßnahmen, zog man damals nicht näher in Betracht. Das Simulieren von Überflutungsflächen durch Rückhalteräume erschien damals als bessere Lösung. Deren ingenieurtechnische Gestaltung mit ihren hohen Dämmen, Einlassbauwerken und definierten Einstauhöhen wurden wegen ihrer rechenbaren Kapazi täts parameter als gute Lösung wahrgenommen. Es gab Bedenken der Umweltverbände. Das Land überwandt diese durch die Idee, dass man Rheinwasser im Rückhalteraum auch dann einstauen könne, wenn es kein Hochwasser gibt: Alljährlich mehrfach und jeweils für mehrere Wochen. Es käme zu Vernässungen, wie sie für die historische Aue des 18. Jahrhunderts prägend waren. Durch diese “ökologische Flutungen” sollte der “Auwald” rekonstruiert werden. Dies erschien in den 1980er Jahren auch den Verbänden schlüssig. Die “ökologischen Flutungen” entkräfteten auch juristische Bedenken: Forstexperten progno sti zierten ein Absterben vieler an den bislang trockenen Standort gewohnter Bäume, wenn Rückhalteräume nur alle zehn Jahre bei großen Hochwasserereignissen genutzt und dann über mehrere Wochen auf mehr als sechs Meter eingestaut werden. Sie sahen die drohen de Zerstörung von Wald, was Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle verlangt hätte. Solche wollte man vermeiden.

Die „Zerstörung“von Bäumen wurde durch das juristisch-biologische Konstrukt eines “Umbaus” des Waldes ersetzt. Hier war die Überlegung, dass durch die Vernässungen der “ökologischen Flutungen” Bäume zwar auch absterben würden, dies aber etwas anderes als die Zerstörung von Wald durch seltene Hochwassereignisse sei. Es handle sich um einen graduellen Prozess, der die einzelnen Bäume nach und nach abster-ben lasse und an deren Stelle dann nach und nach vernässte Standorte liebende Bäume treten. Der “Umbau” sei daher selbst Ausgleichsmaß-nahme im Retentionsraum, so dass man einen Ausgleich außerhalb nicht brauche. Die Gerichte akzeptierten das. Nun war aber ein neues Problem entstanden: Die “ökologischen Flutungen” lassen sofort und gleichzeitig das Grundwasser ansteigen. Es würde in die Keller der Wohnsiedlungen und Industrieanlagen der weiteren Umgebung eindringen. Damit dies nicht geschieht, sieht die Planung Pumpbrunnengalerien zum Schutz der Dörfer vor. Sie sollen während der “ökologischen Flutungen” das als Folge des ökologischen Anstaus im Rückhalteraum hochgestiegen heranströmende Grundwasser wieder über die Dammkante in den Anstau zurückbefördern und das Grundwasser so wieder absenken. Energie wird verbraucht, Pumpen ziehen Sand und fallen aus, sie müssen gewartet und ersetzt werden. Und das während der Gesamtnutzungsdauer des Ingenieurbauwerks “Rückhalteraum”. (Fortsetzung Seite 4)4 |Freitag, 7. Dezember 2018RHEINHAUSENDer Klimawandel führt zu einer weiteren Zuspitzung: Die “ökologischen” Vernässungen verbessern die Lebensbedingungen der neuen aus Afrika und dem Mittelmeerraum in das Rheintal vordringenden Insekten durch die Vernässung weiter Flächen während vieler Wochen bei hohen, laufend steigenden Lufttemperaturen.

Die neuen Insekten bringen neue Viren und damit neuartige Krankheitsrisiken mit. Das Land verteidigte sich in den Gerichts verfahren gegen diesen Vorhalt mit dem Verweis auf das erfolgreiche Bekämpfen von Schnaken durch Pflan-zenschutzmittel, die mit dem Hubschrauber in die Brutgebiete gespritzt werden. Nachhaltig ist das nicht: Insekten werden resistent. Für nicht alles gibt es wirksame Spritzmittel. Nützlinge werden geschädigt. In den letzten Jahren sind weitere Probleme der „ökologischen Flutungen“ erkannt worden, für die es aktuell keine Lösungen gibt. Dazu zählen der flächige Eintrag von Zivilisationsmüll und insbesondere von Mikroplastik in eines der hochwertigsten Ramsar-Schutzgebiete in Deutschland. Aus dem Naturschutzgebiet Taubergießen wissen wir, dass regelmäßige Überflutungen zu einer Verschlammung der Quellge-wässer führen. Die Gemeinden Sasbach, Wyhl, Weisweil, Rheinhausen, ihre Gemeinderäte und die Bürgerinitiative schlagen einen klugen, differenzierten Ausweg aus der Fehlentwicklung der 1980er Jahre vor. Unser Vorschlag eines programmierten Vorgehens der schrittweisen Kalibrierung mit dem Ziel der Minimierung „ökologischer Flutungen“ berücksichtigt – das Interesse des Landes Baden-Württemberg nach einem rechtssicheren Bau des Rückhalteraums Wyhl/Weiweil, – gleichzeitig trägt unser Vorschlag den Interessen des Naturschutzes – ebenso wie den Interessen der hier lebenden Menschen nach einer Vermeidung des Krankheitsdrucks durch die Ansiedlung von nicht hei-mischen, Krankheiten übertragenden Insekten – und der Erhaltung der Erholungsfunktion des Waldes für die Bevölkerung Rechnung.

Sehr geehrter Herr Minister Untersteller,

namens der betroffenen Gemeinden und der hier lebenden Menschen ersuchen wir Sie sehr nachdrücklich, unseren Vorschlag eines pro-grammierten Vorgehens der schrittweisen Kalibrierung mit dem Ziel der Minimierung „ökologischer Flutungen“ aufzugreifen.

Mit freundlichen Grüßen Gez.

Dr. Jürgen Louis, Bürgermeister Gemeinde RheinhausenJürgen Scheiding, Bürgermeister Sasbach a.K.Ferdinand Burger, Bürgermeister Gemeinde Wyhl a.K.Michael Baumann, Bürgermeister Gemeinde Weisweil


Das Schreiben der Bürgermeister an Umweltminister Franz Untersteller wurde am Mittwoch, dem 5. Dezember 2018 zur Post gegeben. Zuvor hatte bereits der ehemalige Landtagsabgeordnete Dieter Ehret als Vorsitzender der Bürgerinitiative Polder Wyhl/Weisweil so nitt e.V. seinen ehemaligen Landtagskollegen, Minister Franz Untersteller, in einem persönlichen Brief angeschrieben mit der Bitte und Aufforde-
rung, sich für die Schlutenlösung im Rückhalteraum Wyhl/Weisweil einzusetzen.