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Abwassergebühren steigen rückwirkend zum 1. Januar 2018

Seit mehreren Jahren berichten wir bereits davon, dass mit dem Anschluss der Abwasserbeseitigung in Rheinhausen an die Verbandskläranlage des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht in Forchheim auch die Abwassergebühren steigen werden. Befürchtungen gingen zeitweise von einer Verdoppelung der Gebühren aus. Jetzt liegen die Zahlen vor.

Wir gehen von Investitionen von rund 3 Millionen Euro in den notwendigen Umbau unserer Kläranlage auf der Bachmatte in Niederhausen und die Verlegung einer Abwasserdruckleitung bis zur Verbandskläranlage in Forchheim aus. Weitere Investitionen in die Sanierung der Kanalisation von 1,2 Millionen Euro sind in den kommenden gut zwei Jahren berücksichtigt.

Was bedeutet dies für die Abwassergebühren? Bei der Abwasserbeseitigung handelt es sich um eine so bezeichnete kostenrechnende Einrichtung. Das bedeutet, dass die notwendigen Investitionen zur Ermittlung der Abwassergebühren und -beiträge losgelöst von dem sonstigen Haushalt ermittelt werden.

Bildlich gesprochen werden alle Ausgaben für die Abwasserbeseitigung auf einem separaten Bierdeckel geschrieben, die Einnahmen werden abgezogen. Am Ende müssen sich Ausgaben und Einnahmen die Waage halten. Dabei ist es für die Gebühren im Abwasserbereich vollkommen egal, ob in einem anderen Bereich ebenfalls Ausgaben angefallen sind oder Einnahmen erzielt werden konnten. Diese Ausgaben und Einnahmen werden auf einem anderen Bierdeckel geschrieben. Dies bedeutet, dass zum Beispiel die Kosten für den Neubau unserer Grundschule oder die Investitionen in das Feuerwehrgerätehaus, den Bauhof, das Bürgerhaus und das Generationenhaus keinen Einfluss auf die Höhe der Abwassergebühren haben.

Die jetzigen Investitionen in die Abwasserbeseitigung sind notwendig, da die wasserrechtliche Erlaubnis für unsere Kläranlage auf der Bachmatte ausgelaufen ist. Eine neue Erlaubnis wird von den Fachbehörden nicht erteilt, da die Kläranlage nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. In einem Strukturgutachten hat die Gemeinde untersuchen lassen, welche der in Betracht kommenden Möglichkeiten, nämlich die Sanierung der bestehenden Kläranlage, der Anschluss an den Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht mit der Verbandskläranlage in Forchheim oder der Anschluss an den Abwasserzweckverband Südlich Ortenau mit der Verbandkläranlage in Kappel-Grafenhausen, die für die Abwassergebühren günstigste Variante ist. Dies ist nach dem Strukturgutachten eindeutig der Anschluss an die Kläranlage in Forchheim. Bis zum 1.1.2020 soll nun der Anschluss hergestellt werden.

Nach der Ankündigung der Gemeinde im letzten Amtsblatt des Jahres 2017, dass die Abwassergebühren im Jahr 2018 voraussichtlich steigen werden, hat die Gemeinde das Recht, bis Mitte des Jahres 2018 die Gebühren rückwirkend auf den 1.1.2018 festzusetzen. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch, dem 27.06.2018 getan. Die erforderliche Abwassersatzung wird hier auf der Hompage öffentlich bekanntgemacht. Diese tritt rückwirkend zum 1.1.2018 in Kraft.

Danach erhöhen sich die Abwassergebühren zum 1.1.2018 von bislang 2,00 Euro/cbm Frischwasserbezug auf 2,34 Euro/cbm. Nach der tatsächlichen Herstellung des Anschlusses der Abwasserbeseitigung an die Breisgauer Bucht hat die Gemeinde für das nach Forchheim zu bringende Abwasser eine Reinigungsgebühr von 0,86 Euro/cbm zu zahlen. Im Gegenzug fallen verschiedene Leistungen auf der Kläranlage in Rheinhausen weg. Damit erhöhen sich die Gebühren ab dem 1.1.2020 auf dann 2,93 Euro/cbm. Gleichzeitig sinken die Wassergebühren zum 1.1.2018 von jetzt 1,05 Euro/cbm auf 1,01 Euro/cbm.

Die Wasser- und Abwassergebühren wurden kalkuliert von dem Büro Schneider & Zajontz in Heilbronn, das für viele Kommunen in Baden- Württemberg Gebührenkalkulationen durchführt. Die von vielen befürchtete Verdoppelung der Abwassergebühren oder sogar noch höhere Gebührenanstiege werden damit nicht Wirklichkeit.

Da Wasser- und Abwassergebühren zusammen zu zahlen sind, kommt es für den Bürger auf die Höhe der Gesamtgebühren an. Diese steigen im ersten Schritt von 3,05 Euro/cbm auf 3,35 Euro/cbm in den Jahren 2018/2019, also um „nur“ 9,8 %, und mit dem tatsächlichen Anschluss an die Breisgauer Bucht im Jahr 2020 auf dann 3,94 Euro/cbm um weitere 17,6 %.

Auch nach der Erhöhung der Abwassergebühren rückwirkend zum 1.1.2018 bleibt die Gesamtgebühr aus Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Rheinhausen in den Jahren 2018/2019 im Gemeindeverwaltungsverband Kenzingen-Herbolzheim, also im Vergleich mit Herbolzheim, Kenzingen und Weisweil die günstigste Gebühr. Mit der tatsächlichen Herstellung des Anschlusses an die Verbandskläranlage des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht ab 1.1.2020 liegt die Gebühr dann im Bereich der Gesamtgebühr in Kenzingen, Weisweil bleibt auch dann noch teurer.

Die Gesamtgebühren sind in der Südlichen Ortenau mit Ausnahme der Stadt Ettenheim zum Teil deutlich günstiger. Zu bedenken gilt, dass
die Gebühren in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung immer nur eine Momentaufnahme darstellen. So ist bekannt, dass die Stadt Herbolzheim aktuell einen neuen Tiefbrunnen sucht und eine Sanierung der Kläranlage ansteht. Auch in der südlichen Ortenau stehen mit dem Neubau bzw. der Erweiterung der Verbandskläranlage – wie wir aus unserem Strukturgutachten wissen – in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen im Millionenbereich an. Dies wird mutmaßlich auch in diesen Kommunen Einfluss auf die zukünftigen Gebühren haben.