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Gemeinsame Presseerklärung der Gemeinde Rheinhausen und der katholischen Kirchengemeinde St. Ulrich und Achatius Rheinhausen



Wie die Gemeinde Rheinhausen und die katholische Kirchengemeinde St. Ulrich und Achatius Rheinhausen in einer gemeinsamen Presseerklärung in der vergangenen Woche mitgeteilt haben, gewährleistet die katholische Kirchengemeinde als Trägerin des bestehenden Kindergartens Heilige Familie Oberhausen vertragsgemäß den ordnungsgemäßen Betrieb des Kindergartens bis Ende August 2013.


Die Gemeinde Rheinhausen wird den neuen kommunalen Kindergarten St. Josef bereits zum neuen Kindergartenjahr am 1. September 2013 mit eigenem Personal errichten. Hierzu mietet die Gemeinde Rheinhausen für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des Mehrgenerationenhauses voraussichtlich im Dezember dieses Jahres das Kindergartengebäude in der Kirchstraße einschließlich des Inventars und des Außengeländes von der Kirchengemeinde an. Diese von der Gemeinde und der Kirchengemeinde erarbeitete Lösung stellt sicher, dass die Betreuung der Kinder im bisherigen Umfang auch in der Übergangszeit bis zur Fertigstellung des Mehrgenerationenhauses gewährleistet ist.


Die Kirchengemeinde wird demnächst die bestehenden Betreuungsverträge mit den Eltern zum 31. August 2013 kündigen. Die Gemeinde wird nach Abschluss des derzeit noch laufenden Bewerbungsverfahrens für die ausgeschriebenen Stellen im neuen kommunalen Kindergarten St. Josef das Kindergartenteam vorstellen und den Eltern zum 1. September 2013 neue Betreuungsverträge für ihre Kinder anbieten. Die Betreuungszeiten wie auch die Kindergartengebühren werden in der Übergangszeit unverändert bleiben. Mit Aufnahme des Vollbetriebs des Kindergartens im Mehrgenerationenhaus voraussichtlich Anfang Januar 2014 werden der Betreuungsumfang (Kleinkindbetreuung für Ein- und Zweijährige) und die Betreuungszeiten (Ganztagesbetreuung) erheblich erweitert werden. Die ab Januar 2014 geltenden Kindergartengebühren für die verschiedenen Betreuungsangebote wie z.B. die Ganztagesbetreuung wird der Gemeinderat in Anlehnung an die Empfehlungen des Gemeindetages Baden-Württemberg rechtzeitig festlegen und bekannt machen.