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Bürgermeisteramt Rheinhausen
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Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
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Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
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Wie verhalte ich mich auf den verkehrsberuhigten Straßen Alemannen- und Römerweg richtig?

Vor einigen Monaten wurden der Alemannenweg und der Römerweg als verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraßen) ausgewiesen. Leider erhalten wir von den Anwohnern die Rückmeldung, dass teilweise die Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit die Straßen befahren und dann dort wild parken. Dies nehmen wir zum Anlass, nochmals auf die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Spielstraßen hinzuweisen.

Das Parken ist ausschließlich auf den dafür ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Auch die Besucher der Anwohner haben diese Parkplätze zu nutzen. Das Parken vor dem Gebäude des Gastgebers ist im öffentlichen Straßenbereich nicht erlaubt. Die Anwohner selbst sollen ihre Fahrzeuge auf den dafür ausgewiesenen Stellplätzen auf den eigenen Grundstücken parken. Es ist ausschließlich erlaubt Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Dies gilt sowohl für eilige Besucher der Anwohner als auch für die Anwohner selbst. Zum Wohle der spielenden Kinder sollte dieses Verhalten eine Selbstverständlichkeit sein.

Wir bitten um Kenntnisnahme und künftige Beachtung.